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Batteriegesetz (BattG)

Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren bei Bauermann GmbH

Wichtiger Entsorgungshinweis

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) über den Umgang mit Batterien und Akkus.

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Bedeutung der Batteriesymbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören. Chemische Zeichen darunter stehen für Schadstoffe:

  • Pb – enthält mehr als 0,004 % Blei
  • Cd – enthält mehr als 0,002 % Cadmium
  • Hg – enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber

Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Pflichten von Vertreibern (§ 9 BattG)

  • Kostenlose Rücknahme von Altbatterien im gesetzlichen Umfang
  • Information der Endnutzer über Rückgabemöglichkeiten
  • Hinweis auf das Entsorgungsverbot über den Hausmüll
  • Aufklärung über die Bedeutung der Batteriesymbole

Pflichten der Verbraucher (§ 10 BattG)

  • Altbatterien nicht über den Hausmüll entsorgen
  • Abgabe von Altbatterien an geeigneten Sammelstellen
  • Sicherung von Lithium-Batterien gegen Kurzschluss vor der Rückgabe

Arten von Batterien

Gerätebatterien
  • AA- und AAA-Batterien
  • 9V-Blockbatterien
  • Knopfzellen & Lithium-Batterien
Geräteakkumulatoren
  • Mobiltelefon- & Laptop-Akkus
  • Kamera-Akkus
  • Werkzeug-Akkus
Industriebatterien
  • USV- und Notstrombatterien
  • Telekommunikationsbatterien
  • Industrieakkumulatoren

Rückgabe & Registrierung

Altbatterien können unentgeltlich (unabhängig vom Kaufort) hier abgegeben werden:

  • Öffentliche Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Einzelhandelsgeschäfte, die Batterien vertreiben
  • Kommunale Schadstoffmobile

Als Vertreiber beteiligen wir uns an einem zugelassenen Rücknahmesystem gemäß den Vorgaben des BattG.

Sicherheit & Umweltschutz

  • Lithium-Batterien: Vor Rückgabe gegen Kurzschluss sichern (Pole abkleben).
  • Defekte (ausgelaufene/verformte) Batterien vorsichtig handhaben, trocken & getrennt lagern.

Fachgerechte Entsorgung vermeidet die Belastung von Boden/Grundwasser, reduziert Brandgefahren und ermöglicht die wichtige Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe durch Recycling.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Batterien bei Ihnen kaufen, um Altbatterien zurückzugeben? Nein. Die Rückgabe von Altbatterien ist gesetzlich unabhängig vom Neukauf möglich.
Wie erkenne ich defekte Batterien? Defekte Batterien können ausgelaufen, beschädigt, verformt oder ungewöhnlich warm sein. Solche Batterien sollten besonders vorsichtig behandelt werden.
Was passiert mit zurückgegebenen Batterien? Die Batterien werden durch spezialisierte Entsorgungs- und Recyclingbetriebe fachgerecht verwertet.

Kontakt bei Fragen zur Entsorgung

Bauermann GmbH
Dahlerdyk 31 | 47803 Krefeld
E-Mail: kontakt@fixardo.de | Telefon: +49 1761 4116289
(Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr)

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Stand der BattG-Information: Juli 2026